Brandschutz in Einrichtungen
Jeder Arbeitergeber ist nach §5 Abs.5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, den Brandschutz in seiner Einrichtung sicherzustellen. Der Brandschutz teilt sich in den baulichen Brandschutz, den anlagentechnischen Brandschutz, den organisatorischen Brandschutz und den abwehrenden Brandschutz auf. Um eine möglichst effektive Wirkung des Brandschutzes sicherstellen zu können, sind Schulungen von Mitarbeitenden notwendig. Dieses wird im zunehmenden Maße von Versicherern und Berufsgenossenschaften gefordert.