Ausbildung zu Brandschutzhelfern
Jeder Arbeitgeber muss nach § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz 5 bis 10 % seiner Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausbilden.
Inhalte der Ausbildung:
- Bedeutung und Organisation des Brandschutzes
- Grundlagen Löschen und Verbrennung
- Eigenschaften brennbare Stoffe (Baustoffklassifizierungen)
- Löschvorgänge, Löschmittel und deren Wirkung
- Vorbeugender Brandschutz
- Ziele und Inhalte des betrieblichen Brandschutzes
- Brandschutzordnung DIN 14096 Teil 1-3 A/B/C
- Brandverhütungsmaßnahmen
- Brandmeldeanlagen und ihre technische Wirkung
- Verhalten im Brandfall
- Flucht- und Rettungswege
- Einsatz von Kleinlöschgeräten (Feuerlöscher, Löschdecke, Wandhydranten)
- Praktische Löschunterweisung und Handhabung von Kleinlöschgeräten
- Schriftliche Wissensüberprüfung
Die Ausbildung erfolgt durch einen geprüften Brandschutzbeauftragten (TÜV Nord) und Oberbrandmeister (Freiwillige Feuerwehr)
Unmfang der Ausbildung:
8 Unterrichtseinheiten (8 x 45 Min.)
Termine nach Absprache