Brandschutzunterweisung für Mitarbeitende
Jeder Arbeitgeber muss seine Mitarbeitenden nach dem Arbeitsschutzgesetz einmal jährlich zum Thema Brandschutz zu unterweisen.
Kerninhalte der Unterweisung:
Vorbeugender Brandschutz in Einrichtungen
- Erkennung von Brandgefahren
- Richtiges Verhalten im Brandfall
- Richtiges Absetzen eines Notrufs
- Richtiges Verhalten mit den Flucht- und Rettungswegen
- Richtiges Verhalten beim Eintreffen der Feuerwehr
- Richtiges Verhalten mit der Brandmeldeanlage
- Evakuierung von Personen und Mitarbeitern
- Theoretischer Umgang mit Kleinlöschgeräten (Feuerlöscher, Löschdecke)
- Nachbesprechung offener Fragen
Die Unterweisung erfolgt durch einen geprüften Brandschutzbeauftragten (TÜV Nord) und Oberbrandmeister (Freiwillige Feuerwehr)
Umfang der Unterweisung: 120 Minuten